Karate Dojo Eschenbach
Shotokan Karate - Klassisches & Modernes Kobudo - Selbstverteidigung
 
 

Karate – Do dient nicht dazu, anderen Menschen physischen Schaden zuzufügen (außer im Falle der Selbstverteidigung) oder sie zu töten. Auch ist es nicht die bloße Kunst, Bretter, Steine oder andere Gegenstände mit Händen, Füßen, dem Kopf oder einem sonstigen Körperteil zu zerschlagen. Gut trainierte Karateka oder andere Kampfkünstler sind zwar in der Lage, das zu vollbringen, aber es ist weder Sinn noch Zweck des Karate – Do.

Karate – Do ist eine Körper- und Kampfkunst, ein Mittel der Selbstverteidigung und dient in erster Linie der Weiterentwicklung der Persönlichkeit und zur Festigung des Charakters.
Somit ist Karate – Do nicht nur eine Sache der Körperbeherrschung, sondern auch die Schule der Geistesbildung, die den Karateka das ganze Leben begleiten sollte.

Zitat von Meister Gichin Funakoshi:

“So wie die blanke Oberfläche eines Spiegels alles wiedergibt, was vor ihm steht, und wie ein stilles Tal selbst den schwächsten Laut weiterträgt, soll der Karateschüler sein Inneres leer machen von Selbstsucht und Boshaftigkeit, um in allem, was ihm begegnen könnte, angemessen zu handeln.”


KARATE – ein Sport für Körper und Geist

Karate wird leider oftmals gleichgesetzt mit Bretterzerschlagen. Dieses Vorurteil entstammt öffentlichen Schauvorführungen, die auf Publikumswirksamkeit abzielen und Karate zur zirkusreifen Artistik erklären. In Wirklichkeit ist Karate jedoch alles andere als ein Sport für Selbstdarsteller. Im Training und Wettkampf werden Fuß- und Fauststöße vor dem Auftreffen abgestoppt. Voraussetzung dafür ist Selbst-disziplin, Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner und natürlich eine gute Körperbeherrschung, die im Kihon (Grundschule) systematisch aufgebaut wird. Aufgrund seiner vielseitigen Anforderungen an Körper und Geist ist Karate ideal als Ausgleich zu den Anforderungen des Alltags: Der Karateka trainiert Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Beweglichkeit. Das macht fit! Mit Entspannungstechniken, Atemübungen und Meditation steigert er seine Konzentrationsfähigkeit und schult die eigene Körperwahrnehmung.


KARATE – eine moderne und wirksame Selbstverteidigung

Viele Karateka üben ihren Sport aus, um sich im Notfall selbst verteidigen zu können. Und tatsächlich ist Karate eine wirksame und praktikable Verteidigungsart. Kraft und körperliche Statur spielen in der Karate-Selbstverteidigung nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind Schnelligkeit, Geschicklichkeit und Gelassenheit. Nur wer bei einem Angriff nicht in Panik gerät, kann sich sinnvoll verteidigen. Deshalb vermitteln spezielle Lehrgänge neben technischen Fertigkeiten auch die psychologischen Komponenten der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung.
Diese Aspekte machen Karate – Selbstverteidigung insbesondere für Frauen und Mädchen interessant.


KARATE – ein Sport für uns alle

Ob Ausgleichssport, allgemeine Fitness oder Selbstverteidigung, Karate eröffnet allen Altersgruppen und Interessenlagen ein breites sportliches Betätigungsfeld.
Karate ist nicht nur spannend für Jung und Alt. Durch die Vielseitigkeit fördert Karate Gesundheit und Wohlbefinden. Auch deshalb haben sich viele junge und ältere Menschen für diesen Sport entschieden. In den meisten Vereinen gibt es Anfängerkurse, die den Einstieg leicht machen: Stufe um Stufe wachsen Geschicklichkeit und Leistungsvermögen. Die farbigen Gürtel der Budosportarten sind dabei Hilfe und Ansporn.


KARATE – Wettkampf und Tradition

Im Karate werden grundsätzlich zwei Wettkampfdisziplinen unterschieden: Beim "Kumite" (Freikampf) stehen sich zwei Karateka auf einer Kampffläche gegenüber und versuchen, wertbare Stoß-, Schlag- und Tritttechniken anzubringen. Die Kriterien sind so gehalten, dass Verletzungen der Kampfpartner ausgeschlossen sind: wer sich nicht daran hält, wird disqualifiziert!
Die Disziplin "Kata" ist eine Abfolge genau festgelegter Angriffs- und Abwehr-techniken gegen mehrere imaginäre Gegner, die sich aus verschiedenen Richtungen nähern. Man unterscheidet rund 50 verschiedene Katas, deren Ästhetik im Einklang von Kampfgeist, Dynamik und Rhythmik liegen. Manche Kata wurde über Jahrhunderte von Generation zu Generation weitergegeben und ist Zeuge der Tradition des Karate.

 

Karatetraining

Das Karatetraining gliedert sich in folgende Teile:

Kihon (Grundschule):
Hier lernen die Karateka Abwehr und Angriffstechniken mit Händen und Füßen.
Auf eine exakte Ausführung der Technik, einen tiefen Stand sowie die präzise Verwendung der Hüfte wird Wert gelegt.
Im Kihon lernt man auch, seine Techniken zu kontrollieren und Körper und Geist auf einen Punkt zu konzentrieren.
Deutlich wird dies durch den KIAI, den Kampfschrei, der bei diesem Körpereinsatz erfolgt.

Kata (Form):
Als Kata bezeichnet man den Kampf gegen einen oder mehrere imaginäre Gegner. Dabei trainiert der Karateka die Verteidigung in alle Richtungen.
Sie dient sowohl der Körperschulung als auch der Perfektion der Technik.
Ein Leitsatz von Sensei Funakoshi war stets: „Karate ni sente nashi!“ (Es gibt keinen ersten Angriff im Karate.)
Das macht deutlich, dass diese Kampfkunst nur der Verteidigung dient. Getreu diesem Leitsatz beginnen alle im Shotokan gebräuchlichen Kata (27 an der Zahl) mit einer Blocktechnik.
Auf Okinawa wurde Karate nur durch die Kata weitergegeben, somit sind einige davon mehrere hundert Jahre alt (z. B.: Kanku – Dai, die aus der Kushanku entstand). Andere wurden erst im letzten Jahrhundert entwickelt, um Anfängern den Einstieg zu erleichtern (Taikyoku, Heian).
Kata wird auch als "Meditation in Bewegung" bezeichnet. Vor allem die Fortgeschrittenen sollten sich damit auseinandersetzen, dass Kata mehr ist als aneinandergereihte Techniken aus dem Kihon. Die spirituellen Aspekte sollten betont werden.
Ein untrennbares Element, das zu jeder Kata geübt werden sollte, ist das Bunkai (Kata in Anwendung). Hier werden die in der Kata versteckten Selbstverteidigungstechniken entschlüsselt und mit einem Übungspartner trainiert. Zum Verständnis der Kata ist das Bunkai von großer Bedeutung.

Kumite (Partnertraining):
Ziel des Kumite ist es, die erworbenen Fähigkeiten mit dem Partner zu üben. Wichtig dabei ist es, ein gutes Timing, die richtige Distanz und auch die passende Technik zu wählen.
Sämtliche Techniken müssen mit hoher Konzentration ausgeführt werden, da sie unmittelbar vor dem Auftreffen abgestoppt werden, um den Partner nicht zu verletzen.
Es gibt verschiedene Stufen des Kumite, angefangen vom Angreifen mit Ansage, wie im Gohon-, Sanbon- oder Kihon-Ippon-Kumite bis hin zum Freikampf, dem Jiyu Kumite, der auch als sportlicher Wettkampf auf Meisterschaften ausgetragen wird. Bei dieser Form wird mit Schützern gekämpft, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
Bei allem Einsatz sollte man aber nicht vergessen, dass mit einem Partner geübt wird, nicht mit einem Gegner. Karate beginnt und endet mit Respekt!

 

Die Geschichte des Karate

Die Ursprünge des Karate reichen bis 500 n. Chr. zurück.
Chinesische Mönche entwickelten damals aus Atemtechniken und gymnastischen Übungen zur Schulung von Körper und Geist eine waffenlose Selbstverteidigung.

Im 14. Jahrhundert gelangten diese Kampftechniken von China nach Okinawa, der Hauptinsel von Ryukyu, die rege Handelsbeziehungen zueinander unterhielten.
Dort wurden die neuen Techniken mit einheimischen vermischt und so entstand das To - De oder Okinawa - Te.

Im Jahre 1416 wurde Okinawa vom japanischen König Sho Shin unterworfen. Dieser verbot den Bewohnern jegliches Tragen von Klingenwaffen, um Aufstände zu verhindern und die Bevölkerung ruhigzustellen.
Um sich vor plündernden und willkürlich mordenden Samurai zu schützen, erfuhr das Okinawa - Te einen regelrechten Aufschwung, bis sich die großen Meister Okinawas zusammentaten und beschlossen, ihre Kampfkunst nur noch im Geheimen zu lehren.

Vor allem in der bäuerlichen Region entwickelte sich parallel zum Okinawa - Te das Kobudo, welches den Kampf mit Waffen beinhaltet, die aus landwirtschaftlichen Geräten entstanden. Auf Okinawa wurden damals beide Kampfsysteme eng miteinander gelehrt. (Siehe auch Kobudo)

Da es sehr schwierig war, einen gut ausgebildeten und bewaffneten Samurai im Kampf zu besiegen, waren die Kampfsysteme von Okinawa darauf ausgelegt, nicht getroffen zu werden und nach Möglichkeit mit einem Schlag zu töten (Ikken - Hissatsu - Prinzip).
Dies führte dazu, dass Karate (teilweise bis heute) den ungerechtfertigten Ruf genoss, ein aggressives Kampfsystem, ja sogar die "Härteste aller Kampfsportarten", zu sein.

Die Verbreitung und die tödliche Wirkung des Okinawa - Te führten schließlich dazu, dass es von den japanischen Besatzern ebenfalls verboten wurde, allerdings wurden seine Techniken weiterhin im Geheimen geübt und perfektioniert.

Erst als Okinawa im Jahre 1875 offiziell zu einer Präfektur Japans erklärt wurde, änderte sich die Situation für das Karate, das damals noch mit dem chinesischen Zeichen für Kara geschrieben wurde.
Nachdem das Militär auf die positiven Aspekte des Karate aufmerksam geworden war, wurde es 1902 offizieller Schulsport auf Okinawa.
Nun dienten die Techniken nicht nur der Selbstverteidigung, sondern vor allem auch der körperlichen Ertüchtigung.

Es war Gichin Funakoshi, der begann, Karate zu systematisieren.
Für ihn stand neben der Leibesertüchtigung vor allem die Charakterbildung im Vordergrund.

Zwischen 1906 und 1915 reiste Funakoshi durch ganz Okinawa und präsentierte „sein“ Karate. Dabei wurde der Kaiser auf ihn aufmerksam und lud ihn ein, Karate 1922 in Tokyo bei einer nationalen Budo - Veranstaltung vorzuführen.
Diese Vorführung war so erfolgreich, dass man Funakoshi anbot, Karate im Kodokan (der Hochburg des Judo) in Tokyo zu lehren.
1924 gründete Funakoshi dann sein erstes Dojo und änderte das Schriftzeichen vom chinesischen Kara in das japanische Kara. Die Aussprache war identisch, jedoch änderte sich damit die Bedeutung von China Hand in Leere Hand, was sowohl auf den unbewaffneten Kampf als auch auf die „Leere“ im Zen Buddhismus hindeutet.
Der Zusatz Do, der Weg bedeutet, wird nicht so oft verwendet, obwohl er eine entscheidende Rolle im modernen Karate einnimmt. Karatedo (der Weg der leeren Hand) weist vor allem auf den Lebensweg und den philosophischen Hintergrund des Karate hin.

Neben Funakoshi gab es noch andere Meister, die Karate verbreiteten. Da aber jeder andere Schwerpunkte setzte und (bedingt durch die Weitergabe im Geheimen) über ein anderes Technikrepertoire verfügte, entwickelten sich mehrere Stilrichtungen.
Die vier größten sind:

  • Shotokan (oder auch Shotokan - Ryu)
  • Goju - Ryu
  • Wado - Ryu
  • Shito - Ryu


Nach Funakoshis Spitznamen „Shotokan“ wurde auch die Stilrichtung benannt, die auf ihn zurückgeht und in der ganzen Welt Anerkennung findet.
Inzwischen hat sich das Karate von einer Kampfkunst immer mehr zu einem Kampfsport gewandelt.

Nach Funakoshis Tod war es vor allem Masatoshi Nakayama, der zur Versportlichung des Karatedo beitrug.
Er begann 1932 unter Funakoshi zu trainieren und gründete zusammen mit Hidetaka Nishiyama und Isao Obata 1949 die JKA (Japan Karate Association).
Ihr Ziel war es, ein Regelsystem für Karate-Wettkämpfe zu erarbeiten und die einzelnen Shotokan Gruppierungen der verschiedenen Universitäten zu vereinigen.
Gichin Funakoshi sah diese Entwicklung im Karate nicht gerne.
Er war gegen ein sportliches Karate und sah darin eine Bedrohung für die Werte des Karatedo.
Er konnte diese Tendenz aber nicht aufhalten und so wurde 1957 der erste sportliche Wettkampf im Karate ausgetragen, der von Hirokatsu Kanazawa gewonnen wurde.
Meister Funakoshi erlebte diese Veranstaltung jedoch nicht mehr, da er kurz vorher im Alter von 88 Jahren verstarb.

Heute gibt es neben der JKA, die nach dem Tod von Masatoshi Nakayama gespalten und zerstritten ist, noch zwei weitere Weltverbände:
• die 1977 von Meister Kanazawa gegründete SKI (Shotokan Karate International) und
• die WKF (World Karate Federation), der auch der Deutsche Karate Verband mit seinen 16 Landesverbänden angehört.
Die WKF ist, seit sie 1985 die Anerkennung durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) erhielt, die weltweit größte Organisation zur Verbreitung des Sportkarate.

 

Rechtliche Grundlagen

Jeder Karateka muss sich während seiner Ausbildung mit den Grundlagen des Notwehrrechts beschäftigen. So wird gewährleistet, dass ein Karateka Gefahrensituationen realistisch einschätzen und dadurch richtig zu reagieren vermag. Oberstes Gebot ist stets der e
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit!
Dies bedeutet, dass ein körperlicher Angriff auf die eigene oder eine dritte Person mittels Anwendung unmittelbaren Zwanges bis zur Beendigung des Angriffes situationsadäquat abgewehrt und der Angreifer nach Möglichkeit unter Kontrolle gebracht werden muss.

Das Notwehrrecht ist durch das Strafgesetzbuch (StGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt:


§ 32 StGB "Notwehr"
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechts-
widrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 33 StGB "Überschreitung der Notwehr"
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

§ 34 StGB "Rechtfertigender Notstand"
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 227 BGB "Notwehr"
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegen-
wärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 229 BGB "Selbsthilfe"
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtigt ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert würde.